Ausleihe von Medien - Nutzungsbestimmungen

Juristische und technische Umstände sowie die recht diffizilen Urheberrechtsbestimmungen schränken die Ausleihe zur Benutzung diverser Materialien leider ein. Nachfolgend sollen die wichtigsten Einschränkungen in Kürze aufzeigt werden:

  1. Die Ausleihe und Wiedergabe von Videokassetten und DVDs erfolgt ausschließlich zu Zwecken von Forschung und Lehre.
  2. Studenten haben dies durch Unterschrift eines Hochschullehrers nachzuweisen, externe Benutzer durch Bescheinigung ihrer Bildungseinrichtung.
  3. Die Ausleihe erfolgt nur zur eigenen wissenschaftlichen Weiterbildung. Jede öffentliche Vorführung, z.B. in einer Schulklasse, ist verboten.
  4. Schallplatten und CDs sind nicht verleihbar.
  5. Überspielungen von Schallplatten, Audio-Kassetten oder CDs in den Räumen der Mediathek sind zum privaten Gebrauch gestattet. Dies gilt nur für Bestände der Bibliothek. Entliehene oder eigene CDs, MDs und Schallplatten dürfen nicht überspielt werden.
  6. Bei der Ausleihe von 8mm- und 16mm-Filmen ist ein Filmvorführschein vorzulegen.
  7. Absolut ausgeschlossen ist das Kopieren von Videokassetten, DVDs oder Filmen.

Grundsätzlich ist für alle Dienstleistungen der Mediathek eine Terminabsprache erforderlich. Dies gilt vor allem auch für die dort archivierten Mikrofilme und Mikrofiches.

Es gilt die Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek.

Grundlage für Gebühren, Auslagen, Leistungsentgelte (§3 Benutzungsordnung) ist die Gebührenordnung für die Bibliotheken des Landes Niedersachsen vom 29. Februar 1996.