Regelungen für die Nutzung der Bestände in der Bereichsbibliothek Mathematik und Naturwissenschaften

1 Nutzung

1.1
Die Bereichsbibliothek Mathematik und Naturwissenschaften ist eine Präsenzbibliothek für Forschung und Lehre am Standort Wechloy. In den Räumen der Bibliothek ist die unbeschränkte Nutzung der Bestände auch ohne Bibliotheksausweis für jedermann möglich.

1.2
Bei Vorlage des Bibliotheksausweises ist eine eingeschränkte Ausleihe (Sonderausleihe siehe 2) möglich. Studienliteratur ist von der Sonderausleihe ausgenommen und kann für 14 Tage entliehen werden.

1.3
Angehörige und Mitglieder der Hochschule mit Bibliotheksausweis haben die Möglichkeit, Werke an den Arbeitsplatz mitzunehmen (Entnahme siehe 3) und/oder die Bereichsbibliothek außerhalb der Öffnungszeiten zu nutzen (siehe 4), solange sie ein Arbeitsverhältnis mit der Universität und einen Arbeitsplatz in Wechloy nachweisen.

1.4
Grundsätzlich ausgeschlossen von der Ausleihe sind besonders gekennzeichnete Bestände (Aufkleber mit den Buchstaben B, D, H, N, V oder W), alle Zeitschriften (Z) und Werke, die zu einem sog. Handapparat (HA) gehören. Diese Bestände dürfen nur in den Räumen der Bereichsbibliothek genutzt werden. Ausnahmen regelt das zuständige Fachreferat.

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2 Sonderausleihe

Als Sonderausleihe gilt die kurzfristige Ausleihe.

2.1 Sonderausleihfrist
Die Sonderausleihfrist gilt über Nacht bis zum nächsten Öffnungstag. Rückgabe oder Verlängerung muss vor 17 Uhr erfolgen.

2.2 Technische Abwicklung
Die Sonderausleihe wird im Bibliothekssystem verbucht.

2.3 Verlängerung der Leihfrist
Ein Antrag auf Verlängerung der Leihfrist kann online oder vor Ort gestellt werden. Bei Antrag per Post oder Fax muss sich die/der Antragstellende im System vergewissern, ob die Verlängerung ausgeführt wurde. Ein Antrag per E-Mail oder Telefon ist nicht möglich.
Ist ein entliehenes Werk von einem anderen Benutzer vorgemerkt, ist eine Verlängerung der Leihfrist ausgeschlossen.

2.4 Überschreitung der Leihfrist
Bei Überschreitung der Leihfrist (Verzug), fallen sofort Verzugsgebühren an. Bei erneuter, wiederholter Überschreitung der Leihfrist innerhalb eines Jahres, wird darüber hinaus die Sonderausleihberechtigung für 14 Tage gesperrt.

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3 Entnahme

Entnahme ist die unbefristete Ausleihe an den Arbeitsplatz. Von der Entnahme ausgeschlossen sind die nicht entleihbaren Bestände (siehe 1.4) sowie die Studienliteratur.

3.1 Entnahmefrist
Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestdauer der Entnahme (siehe 3.3).

3.2 Technische Abwicklung
Die Entnahme wird im Bibliothekssystem verbucht. Auf der „Vertreterpappe“ am Standort des Werkes im Regal sind Name, Dienstadresse und -telefon der/des Entnehmenden verzeichnet. (Entnahme außerhalb der Öffnungszeit siehe 4.2.)

3.3 Rückgabepflicht
Jedes entnommene Werk unterliegt der Rückgabepflicht, wenn es anderweitig benötigt wird oder z. B. vorgemerkt ist. Wenn für die Entnehmerin/den Entnehmer absehbar ist, dass sie/er nicht erreichbar sein wird, sollte der Bereichsbibliothek jemand benannt werden, der zur Rückgabe bevollmächtigt ist.

3.4 Erlöschen der Entnahmeberechtigung
Die Entnahmeberechtigung erlischt mit dem Wegfall der in 1.3 genannten Voraussetzungen. Entnommene Werke sind sofort zurückzugeben bzw. werden auf Sonderausleihe (siehe 2) umgestellt.

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4 Nutzung außerhalb der Öffnungszeiten

4.1 Zugang außerhalb der Öffnungszeiten
Berechtigte Personen (siehe 1.3) können auf Antrag bei der Verwaltung der Bereichsbibliothek einen Zugangsschlüssel erhalten.

4.2 Entnahme außerhalb der Öffnungszeiten
Für die Entnahme außerhalb der Öffnungszeiten liegen Leihscheine im Sammelkasten an jeder Zugangstür auf Ebene 2. Pro Werk ist ein Schein mit den Angaben gemäß 3.2 und zusätzlich folgenden Eintragungen auszufüllen:

  • Autor und Kurztitel des Werkes
  • Signatur des Werkes (siehe weißes Rückenschild)
  • falls genannt: Auflage und/oder Bandnummern
  • bei mehrbändigem Werk: entnommene Bandanzahl
  • Bibliotheksausweisnummer
  • Entnahmedatum
Der Leihschein ist unterschrieben im Sammelkasten abzulegen. Die Bibliothek überträgt die Angaben in das Bibliothekssystem. zum Seitenanfang

5.0 Sonstige Bestimmungen

5.1
Sondergenehmigungen sind bei der Leitung der Abteilung Mathematik/Ingenieur- und Naturwissenschaften zu beantragen.

5.2
Im Übrigen gilt die Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.


Stand: 10/2006