Häufig gestellte Fragen
- Wie kann ich einen Bibliotheksausweis beantragen?
- Wo finde ich die Geldannahme- und Mahnstelle der Bibliothek?
- Gilt der Bibliotheksausweis auch in anderen Bibliotheken?
- Was ist zu tun, wenn ich meinen Bibliotheksausweis verloren habe?
- Was ist eine Benutzungsnummer?
- Was bedeutet Benutzungskonto?
- Was muss ich tun, wenn sich meine Anschrift oder mein Name geändert hat?
- Was kann ich tun, wenn mein Bibliothekskonto fälschlicherweise mit Büchern oder Gebühren belastet wurde?
- Wie kann ich mein Bibliothekspasswort ändern?
- Was kann ich tun, wenn ich mein Bibliothekspasswort vergessen habe?
- Wie leihe ich Bücher aus?
- Kann ich jemanden beauftragen, Werke für mich auszuleihen?
- Welche Werke kann ich ausleihen?
- Kann ich mir Bücher zurücklegen lassen?
- Wie viele Werke darf ich ausleihen?
Übersicht:
Wie kann ich einen Bibliotheksausweis beantragen?
Um einen Bibliotheksausweis zu beantragen, füllen Sie bitte das Anmeldeformular
im Internet aus.
Es können grundsätzlich alle Interessenten einen Bibliotheksausweis
erhalten. Sie müssen nicht Student oder Mitarbeiter der Universität sein.
Den Bibliotheksausweis können Sie sich dann direkt am Schalter des
Nutzerservice auf Ebene 1 der Zentralbibliothek ausstellen lassen.
Bringen Sie bitte einen gültigen Personalausweis oder Pass (mit amtlicher
Meldebestätigung) mit.
Studierende der Universität Oldenburg müssen zudem einen gültigen
StudentInnenausweis vorlegen.
Ausländische Staatsangehörige, die nicht Mitglied der Universität sind,
müssen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung vorweisen.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung
der Eltern notwendig.
Informationen zur Ausleihe und Bibliotheksbenutzung finden Sie in unseren Informationsmaterialien
und unter www.bis.uni-oldenburg.de/56161.html
im Internet aus.
Es können grundsätzlich alle Interessenten einen Bibliotheksausweis
erhalten. Sie müssen nicht Student oder Mitarbeiter der Universität sein.
Den Bibliotheksausweis können Sie sich dann direkt am Schalter des
Nutzerservice auf Ebene 1 der Zentralbibliothek ausstellen lassen.
Bringen Sie bitte einen gültigen Personalausweis oder Pass (mit amtlicher
Meldebestätigung) mit.
Studierende der Universität Oldenburg müssen zudem einen gültigen
StudentInnenausweis vorlegen.
Ausländische Staatsangehörige, die nicht Mitglied der Universität sind,
müssen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung vorweisen.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung
der Eltern notwendig.
Informationen zur Ausleihe und Bibliotheksbenutzung finden Sie in unseren Informationsmaterialien
und unter www.bis.uni-oldenburg.de/56161.html
Wo finde ich die Geldannahme- und Mahnstelle der Bibliothek?
Die Geldannahme- und Mahnstelle befindet sich auf der Ebene 1 der
Zentralbibliothek, Saal 2 (Empore), Raum B-118.
Die Geldannahme- und Mahnstelle ist Ihr Ansprechpartner für Gebühren und
Entgelte, die auf Ihrem Bibliothekskonto verbucht sind. Widersprüche werden
hier bearbeitet. Mit der Geldannahme- und Mahnstelle können Sie auch
Ratenzahlungen vereinbaren.
Sie können uns telefonisch unter 0441/798-2245 oder per E-Mail unter bis-info@uni-oldenburg.de
erreichen.
Öffnungszeiten der Geldannahme- und Mahnstelle:
Mo-Fr 11-12 und 13-15 Uhr
oder nach telefonischer Absprache: Tel. 0441/798-2245
Zentralbibliothek, Saal 2 (Empore), Raum B-118.
Die Geldannahme- und Mahnstelle ist Ihr Ansprechpartner für Gebühren und
Entgelte, die auf Ihrem Bibliothekskonto verbucht sind. Widersprüche werden
hier bearbeitet. Mit der Geldannahme- und Mahnstelle können Sie auch
Ratenzahlungen vereinbaren.
Sie können uns telefonisch unter 0441/798-2245 oder per E-Mail unter bis-info@uni-oldenburg.de
erreichen.
Öffnungszeiten der Geldannahme- und Mahnstelle:
Mo-Fr 11-12 und 13-15 Uhr
oder nach telefonischer Absprache: Tel. 0441/798-2245
Gilt der Bibliotheksausweis auch in anderen Bibliotheken?
Der Bibliotheksausweis gilt für die Universitätsbibliothek, die
Landesbibliothek und die Bibliothek der Jadehochschule in Oldenburg.
Sie müssen allerdings in jeder der Bibliotheken für die Nutzung
freigeschaltet werden.
Falls Sie bereits einen Bibliotheksausweis der Landesbibliothek bzw. der
Jadehochschule Oldenburg besitzen, benötigen Sie keinen neuen Ausweis für
die Universitätsbibliothek. Wenden Sie sich an den Nutzerservice auf Ebene
1 der Zentralbibliothek, um Ihren Bibliotheksausweis für die
Universitätsbibliothek freischalten zu lassen.
Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Pass mit
Meldebescheinigung mit.
Die Stadtbibliothek gehört nicht zum Oldenburger Regionalen Bibliotheks-
und Informationssystem (ORBIS). Daher können Ausweise der Stadtbibliothek
nicht in der Universitätsbibliothek genutzt werden.
Landesbibliothek und die Bibliothek der Jadehochschule in Oldenburg.
Sie müssen allerdings in jeder der Bibliotheken für die Nutzung
freigeschaltet werden.
Falls Sie bereits einen Bibliotheksausweis der Landesbibliothek bzw. der
Jadehochschule Oldenburg besitzen, benötigen Sie keinen neuen Ausweis für
die Universitätsbibliothek. Wenden Sie sich an den Nutzerservice auf Ebene
1 der Zentralbibliothek, um Ihren Bibliotheksausweis für die
Universitätsbibliothek freischalten zu lassen.
Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Pass mit
Meldebescheinigung mit.
Die Stadtbibliothek gehört nicht zum Oldenburger Regionalen Bibliotheks-
und Informationssystem (ORBIS). Daher können Ausweise der Stadtbibliothek
nicht in der Universitätsbibliothek genutzt werden.
Was ist zu tun, wenn ich meinen Bibliotheksausweis verloren habe?
Teilen Sie bitte den Verlust so schnell wie möglich einer der
Verbundbibliotheken mit, bei denen Sie als BibliotheksbenutzerIn
eingetragen sind, damit der Ausweis gesperrt wird.
Sie haften für alle auf Medien, die bis zur Sperrung auf Ihren
Bibliotheksausweis ausgeliehen wurden.
Nach Sperrung des Bibliotheksausweises bei Verlust können Sie noch 45 Tage
mit gültigem Personalausweis oder Pass ausleihen. Danach muss ein neuer
Ausweis beantragt werden. Für einen Ersatzausweis berechnen wir 9,00 Euro.
Verbundbibliotheken mit, bei denen Sie als BibliotheksbenutzerIn
eingetragen sind, damit der Ausweis gesperrt wird.
Sie haften für alle auf Medien, die bis zur Sperrung auf Ihren
Bibliotheksausweis ausgeliehen wurden.
Nach Sperrung des Bibliotheksausweises bei Verlust können Sie noch 45 Tage
mit gültigem Personalausweis oder Pass ausleihen. Danach muss ein neuer
Ausweis beantragt werden. Für einen Ersatzausweis berechnen wir 9,00 Euro.
Siehe auch:
Was ist eine Benutzungsnummer?
Bei der Erstellung des Bibliotheksausweises erhalten Sie eine
Benutzungsnummer.
Diese befindet sich auf Ihrem Bibliotheksausweis unterhalb des Strichcodes.
Sie benötigen diese Nummer für verschiedene Verwaltungsvorgänge innerhalb
der Bibliothek.
Benutzungsnummer.
Diese befindet sich auf Ihrem Bibliotheksausweis unterhalb des Strichcodes.
Sie benötigen diese Nummer für verschiedene Verwaltungsvorgänge innerhalb
der Bibliothek.
Was bedeutet Benutzungskonto?
Ihr Benutzungskonto der Bibliothek oder auch Bibliothekskonto enthält neben
Ihren persönlichen Daten, wie z.B. Name und Adresse, sämtliche aktuellen
Ausleihdaten.
Sie können Ihr Konto im ORBIS-Katalog über unsere Katalog-Rechner bzw. im
Internet einsehen, Leihfristen selbständig verlängern und
ausgeliehene Werke vormerken.
Dafür benötigen Sie Ihre Benutzungsnummer und das dazugehörige Passwort.
Ihr Bibliothekskonto erreichen Sie auch direkt über die Internetadresse www.bis.uni-oldenburg.de/bibliothekskonto.
Ihren persönlichen Daten, wie z.B. Name und Adresse, sämtliche aktuellen
Ausleihdaten.
Sie können Ihr Konto im ORBIS-Katalog über unsere Katalog-Rechner bzw. im
Internet einsehen, Leihfristen selbständig verlängern und
ausgeliehene Werke vormerken.
Dafür benötigen Sie Ihre Benutzungsnummer und das dazugehörige Passwort.
Ihr Bibliothekskonto erreichen Sie auch direkt über die Internetadresse www.bis.uni-oldenburg.de/bibliothekskonto.
Was muss ich tun, wenn sich meine Anschrift oder mein Name geändert hat?
Bitte teilen Sie uns unverzüglich mit, falls sich Ihre Postanschrift, Ihr
Name oder Ihre BenutzerInnenkategorie (z.B. von StudentIn auf EinwohnerIn
oder von StudentIn auf UniversitätsmitarbeiterIn) geändert hat. Der
Nutzerservice hält für Sie die entsprechenden Formulare bereit.
Bei Namensänderungen legen Sie bitte auch Ihren neuen Personalausweis vor.
Änderungen von E-Mail-Adressen können Sie auch selber in Ihrem
Bibliothekskonto
an den Katalog-Rechnern der Bibliothek oder im Internet vornehmen.
Name oder Ihre BenutzerInnenkategorie (z.B. von StudentIn auf EinwohnerIn
oder von StudentIn auf UniversitätsmitarbeiterIn) geändert hat. Der
Nutzerservice hält für Sie die entsprechenden Formulare bereit.
Bei Namensänderungen legen Sie bitte auch Ihren neuen Personalausweis vor.
Änderungen von E-Mail-Adressen können Sie auch selber in Ihrem
Bibliothekskonto
an den Katalog-Rechnern der Bibliothek oder im Internet vornehmen.
Siehe auch:
Was kann ich tun, wenn mein Bibliothekskonto fälschlicherweise mit Büchern oder Gebühren belastet wurde?
Sollten Sie beispielsweise Grund zu der Annahme haben, dass Werke auf Ihrem
Bibliothekskonto verbucht wurden, die Sie nicht ausgeliehen haben, oder
dass zu Unrecht Gebühren von Ihnen verlangt werden, so können Sie einen
schriftlichen Widerspruch einlegen. Das entsprechende Formular hält der
Nutzerservice für Sie bereit.
Es empfiehlt sich in solchen Fällen, alle relevanten Quittungen und Belege
der Universitätsbibliothek vorzulegen. Deshalb gilt: alle Quittungen und
Belege, die Sie in der Universitätsbibliothek erhalten, sollten Sie in
Ihrem eigenen Interesse kontrollieren, mitnehmen und für einen Zeitraum von
3 Monaten aufbewahren.
Bibliothekskonto verbucht wurden, die Sie nicht ausgeliehen haben, oder
dass zu Unrecht Gebühren von Ihnen verlangt werden, so können Sie einen
schriftlichen Widerspruch einlegen. Das entsprechende Formular hält der
Nutzerservice für Sie bereit.
Es empfiehlt sich in solchen Fällen, alle relevanten Quittungen und Belege
der Universitätsbibliothek vorzulegen. Deshalb gilt: alle Quittungen und
Belege, die Sie in der Universitätsbibliothek erhalten, sollten Sie in
Ihrem eigenen Interesse kontrollieren, mitnehmen und für einen Zeitraum von
3 Monaten aufbewahren.
Wie kann ich mein Bibliothekspasswort ändern?
Sie können Ihr Bibliothekspasswort über Ihr Bibliothekskonto
ändern.
Geben Sie dazu Ihre Benutzungsnummer und Ihr aktuelles Passwort ein; in das
Feld "Neues Passwort" können Sie dann ein beliebiges Passwort eingeben.
Wiederholen Sie das neue Passwort im Feld darunter und klicken auf
"abschicken".
Sie nutzen Ihr Bibliotheks-Login auch für die Anmeldung an den
PC-Arbeitsplätzen der Bibliothek?
Dann beachten Sie bitte, dass Sie dort weiterhin das alte
Bibliothekspasswort verwenden müssen. Sie können das Passwort aber direkt
an den PC-Arbeitsplätzen ändern.
ändern.
Geben Sie dazu Ihre Benutzungsnummer und Ihr aktuelles Passwort ein; in das
Feld "Neues Passwort" können Sie dann ein beliebiges Passwort eingeben.
Wiederholen Sie das neue Passwort im Feld darunter und klicken auf
"abschicken".
Sie nutzen Ihr Bibliotheks-Login auch für die Anmeldung an den
PC-Arbeitsplätzen der Bibliothek?
Dann beachten Sie bitte, dass Sie dort weiterhin das alte
Bibliothekspasswort verwenden müssen. Sie können das Passwort aber direkt
an den PC-Arbeitsplätzen ändern.
Was kann ich tun, wenn ich mein Bibliothekspasswort vergessen habe?
Sollten Sie Ihr Bibliothekspasswort vergessen haben, können Sie über die
Funktion "Passwort vergessen?" in Ihrem Bibliothekskonto
ein neues Passwort anfordern.
Oder Sie wenden sich persönlich, unter Vorlage Ihres Bibliotheksausweises
und Personalausweises oder Passes, an den Nutzerservice. Dort erhalten Sie
ein neues Passwort.
Funktion "Passwort vergessen?" in Ihrem Bibliothekskonto
ein neues Passwort anfordern.
Oder Sie wenden sich persönlich, unter Vorlage Ihres Bibliotheksausweises
und Personalausweises oder Passes, an den Nutzerservice. Dort erhalten Sie
ein neues Passwort.
Siehe auch:
- Wie leihe ich Bücher aus?
- Wie kann ich ausgeliehene Werke vormerken?
- Wofür benötige ich ein Bibliothekspasswort?
- Kann ich auch von zu Hause aus in Datenbanken recherchieren oder Online-Zeitschriften und E-Books aufrufen?
- Wie melde ich mich für den ORBIS-Mail-Service an?
- Wie melde ich mich an den PC-Arbeitsplätzen der Bibliothek an?
Wie leihe ich Bücher aus?
Legen Sie Ihre auszuleihenden Bücher und Ihren Bibliotheksausweis an der
Ausleihe vor.
Mit der Ausleihverbuchung und erhalten Sie einen Fristenbeleg. Von diesem
Zeitpunkt an bis zur Rückgabe sind Sie für die Bücher verantwortlich.
Sie können auch unsere Selbstverbuchungsanlage im Eingangsbereich zur
Ausleihe nutzen. Dazu benötigen Sie neben dem Bibliotheksausweis das
zugehörige Passwort.
Sie können in der Universitätsbibliothek bis zu 150 Werke zeitgleich ausleihen.
Ausleihe vor.
Mit der Ausleihverbuchung und erhalten Sie einen Fristenbeleg. Von diesem
Zeitpunkt an bis zur Rückgabe sind Sie für die Bücher verantwortlich.
Sie können auch unsere Selbstverbuchungsanlage im Eingangsbereich zur
Ausleihe nutzen. Dazu benötigen Sie neben dem Bibliotheksausweis das
zugehörige Passwort.
Sie können in der Universitätsbibliothek bis zu 150 Werke zeitgleich ausleihen.
Siehe auch:
- Was kann ich tun, wenn ich mein Bibliothekspasswort vergessen habe?
- Was ist zu tun, wenn ich ein ausgeliehenes Werk verloren habe?
- Wie lange kann ich ausleihen?
- Wie kann ich erfahren, welche Werke ich ausgeliehen habe?
- Welche Werke kann ich ausleihen?
- Kann ich mir Bücher zurücklegen lassen?
- Kann ich jemanden beauftragen, Werke für mich auszuleihen?
- Kann ich mich an den Rückgabetermin meiner ausgeliehenen Bücher erinnern lassen?
Kann ich jemanden beauftragen, Werke für mich auszuleihen?
Der Bibliotheksausweis ist grundsätzlich nicht übertragbar. Das gilt auch
für Ehepartner und Familienangehörige.
Falls Sie jemanden beauftragen, in Ihrem Namen Werke zu entleihen, so
benötigt diese Person neben Ihrem Bibliotheksausweis in jedem Fall eine von
Ihnen unterschriebene Vollmacht.
für Ehepartner und Familienangehörige.
Falls Sie jemanden beauftragen, in Ihrem Namen Werke zu entleihen, so
benötigt diese Person neben Ihrem Bibliotheksausweis in jedem Fall eine von
Ihnen unterschriebene Vollmacht.
Siehe auch:
Welche Werke kann ich ausleihen?
Der größte Teil des Bestandes ist ausleihbar. Ist ein Werk nicht
verleihbar, ist dies im ORBIS-Katalog hinter der Signatur angegeben.
Nicht-verleihbare Werke sind außerdem am oberen Buchrücken gekennzeichnet -
z.B. durch ein B (Bibliographie), H (Handbuch), N (nicht verleihbar), W
(Wörterbuch) oder Z (Zeitschrift, Zeitung).
Examensarbeiten, Kinder- und Jugendbücher aus den Beständen der KIBUM
(Oldenburger Kinder- und Jugendbuchmesse), Landkarten und Reiseführer,
Loseblattsammlungen, Raritäten, Zeitungen und Zeitschriften sowie Werke aus
Handapparaten sind in der Regel nicht ausleihbar.
verleihbar, ist dies im ORBIS-Katalog hinter der Signatur angegeben.
Nicht-verleihbare Werke sind außerdem am oberen Buchrücken gekennzeichnet -
z.B. durch ein B (Bibliographie), H (Handbuch), N (nicht verleihbar), W
(Wörterbuch) oder Z (Zeitschrift, Zeitung).
Examensarbeiten, Kinder- und Jugendbücher aus den Beständen der KIBUM
(Oldenburger Kinder- und Jugendbuchmesse), Landkarten und Reiseführer,
Loseblattsammlungen, Raritäten, Zeitungen und Zeitschriften sowie Werke aus
Handapparaten sind in der Regel nicht ausleihbar.
Kann ich mir Bücher zurücklegen lassen?
Falls Sie Ihren Bibliotheksausweis vergessen haben, können Sie sich die
Bücher, für maximal 1 Öffnungstag an der Ausleihe zurücklegen lassen.
Bücher, für maximal 1 Öffnungstag an der Ausleihe zurücklegen lassen.
Siehe auch:
Wie viele Werke darf ich ausleihen?
Sie können in der Universitätsbibliothek bis zu 150 Werke zeitgleich ausleihen.


