Fragen und Antworten

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Wo finde ich die Geldannahme- und Mahnstelle der Bibliothek?
Die Geldannahme- und Mahnstelle befindet sich auf der Ebene 1 der
Zentralbibliothek, Saal 2 (Empore), Raum B-118.

Sie können uns telefonisch unter 0441/798-2245 oder per E-Mail unter ibit-ausleihe@uni-oldenburg.de
erreichen.

Unsere Postanschrift lautet:
IBIT - Ausleihe
Carl-von-Ossietzky-Universität
Uhlhornsweg 49-55
26129 Oldenburg
Was ist die Ausleihe?
An der Ausleihe auf der Ebene 1 der Zentralbibliothek und in der
Bereichsbibliothek Wechloy können Sie Bücher (auch Fernleihen) ausleihen
und zurückgeben, Leihfristen verlängern und Vormerkungen vornehmen lassen
und abholen.
Was ist der Nutzerservice?
Der Nutzerservice auf der Ebene 1 der Zentralbibliothek ist Ihr
Ansprechpartner, bei Fragen zu Ihrem Bibliothekskonto und zum Uni-Login.

Am Schalter des Nutzerservice werden Bibliotheksausweise und -passwörter
ausgestellt, Gebühren- und Entgeltzahlungen entgegen genommen sowie
Informationen zum Mahnverfahren gegeben. Verlustmeldungen und Änderungen im
Bibliothekskonto werden hier bearbeitet.

Beim Nutzerservice können Sie das Passwort für Ihr Uni-Login erfragen, ein
Gast-Login (IT-Dienste) beantragen oder sich eine TAN-Liste für die
Prüfungsanmeldung bei Stud.IP ausgeben lassen.

Darüber hinaus können Sie am Nutzerservice eine Studienzelle (Carrel) oder
Bücherwagen beantragen.
Am Nutzerservice werden Fernleihcoupons und Fernleihscheine sowie
Kopierfolien verkauft und W-LAN-Karten verliehen.

Den Nutzerservice erreichen Sie telefonisch unter 0441/798-2253 oder per
E-Mail unter ibit-ausleihe@uni-oldenburg.de.
Wann ist die Geldannahme- und Mahnstelle der Bibliothek geöffnet?
Öffnungszeiten der Geldannahmestelle:
Mo-Fr 11-12 und 13-15 Uhr

sowie nach telefonischer Absprache
Tel. 0441/798-2245 (Monika Moorlampen)
Was passiert, wenn ich die Mahngebühren nicht gleich bezahle?
Verzugs- und Mahngebühren sowie Entgelte, die nach einer Frist von 14 Tagen
nicht beglichen sind, führen zum Ausschluss von der Ausleihe.
Nur durch Begleichen der offenen Gebühren/Entgelte wird das Konto wieder
frei geschaltet.
Wie kann ich einen Bibliotheksausweis erhalten?
Um einen Bibliotheksausweis zu beantragen, füllen Sie bitte das Anmeldeformular
im Internet aus.

Den Bibliotheksausweis erhalten Sie beim Nutzerservice.

Bei der Abholung legen Sie bitte einen gültigen Personalausweis oder Pass
mit amtlicher Meldebestätigung vor.

Studierende der Universität Oldenburg müssen zudem einen gültigen
StudentInnenausweis vorlegen.
Ausländische Staatsangehörige, die nicht Mitglied der Universität sind,
müssen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung vorweisen.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung
der Eltern notwendig.

Informationen zur Anmeldung und Ausleihe finden Sie in unserer
Info-Broschüre "Ausleihe
in der Universitätsbibliothek"
Wer kann einen Bibliotheksausweis erhalten?
Es können grundsätzlich alle Interessenten einen Bibliotheksausweis erhalten.
Was ist die Geldannahme- und Mahnstelle der Bibliothek?
Die Geldannahme- und Mahnstelle ist u.a. zuständig für Gebühren und
Entgelte, die auf Ihrem Benutzungskonto verbucht sind.
Widersprüche werden hier bearbeitet. Mit der Geldannahme- und Mahnstelle
können Sie auch Ratenzahlungen vereinbaren.
Gilt der Bibliotheksausweis auch in anderen Bibliotheken?
Der Bibliotheksausweis gilt für die Universitätsbibliothek, die
Landesbibliothek und die Bibliothek der Fachhochschule in Oldenburg.
Sie müssen allerdings in jeder der Bibliotheken für die Nutzung
freigeschaltet werden.

Falls Sie bereits einen Bibliotheksausweis aus der Landesbibliothek bzw.
aus der Fachhochschule Oldenburg besitzen, benötigen Sie keinen neuen
Ausweis für die Universitätsbibliothek. Wenden Sie sich an den
Nutzerservice, um Ihren Bibliotheksausweis für die Universitätsbibliothek
freischalten zu lassen. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis
oder Pass mit Meldebescheinigung mit.

Die Stadtbibliothek gehört nicht zum Oldenburger Regionalen Bibliotheks-
und Informationssystem (ORBIS). Daher können Ausweise der Stadtbibliothek
nicht in der Universitätsbibliothek genutzt werden.
Was ist zu tun, wenn ich meinen Bibliotheksausweis verloren habe?
Teilen Sie bitte den Verlust so schnell wie möglich einer der
Verbundbibliotheken mit, bei denen Sie als BibliotheksbenutzerIn
eingetragen sind, damit der Ausweis gesperrt wird.
Sie haften für alle auf Medien, die bis zur Sperrung auf Ihren
Bibliotheksausweis ausgeliehen wurden.
Was ist die Aufsicht?
Neben der Eingangsaufsicht ist die Aufsicht auf der Ebene 1 der
Zentralbibliothek zuständig für die Ausleihe von Schließfachschlüsseln und
Bücherkörben.
Falls Sie Ihr Notebook mit in die Bibliothek nehmen möchten, erhalten Sie
hier eine Plastiktasche.
Was ist eine Benutzungsnummer?
Bei der Erstellung des Bibliotheksausweises erhalten Sie eine
Benutzungsnummer.
Diese befindet sich auf Ihrem Bibliotheksausweis unterhalb des Strichcodes.
Sie benötigen diese Nummer für verschiedene Verwaltungsvorgänge innerhalb
der Bibliothek.
Wie lange kann ich in der Bereichsbibliothek Bücher ausleihen?
Da die Bereichsbibliothek Mathematik/Naturwissenschaften in Wechloy eine
Präsenzbibliothek ist, findet dort während der Vorlesungszeit nur eine
Übernacht- oder Wochenendausleihe statt.
Entliehene Bücher müssen Sie am darauf folgenden Öffnungstag vor 17 Uhr
zurückgeben.
In der vorlesungsfreien Zeit beträgt die Leihfrist in der Bereichsbibliothek
maximal 7 Tage.

Für die Ausleihe in der Bereichsbibliothek gelten besondere Regelungen.
Was muss ich tun, wenn sich meine Anschrift oder mein Name geändert hat?
Bitte teilen Sie uns unverzüglich mit, falls sich Ihre Postanschrift, Ihr
Name oder Ihre BenutzerInnenkategorie (z.B. von StudentIn auf EinwohnerIn
oder von StudentIn auf UniversitätsmitarbeiterIn) geändert hat. Der
Nutzerservice hält für Sie die entsprechenden Formulare bereit.
Bei Namensänderungen legen Sie bitte auch Ihren neuen Personalausweis vor.

Änderungen von E-Mail-Adressen können Sie auch selber in Ihrem
Benutzungskonto
an den Katalog-Rechnern der Bibliothek oder im Internet vornehmen.
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